Kirchgeld

Das allgemeine Kirchgeld ist ein wichtiger Teil zur Finanzierung unserer Pfarrei und beträgt 1,50 EUR pro Jahr für alle Angehörige der römisch-katholischen Kirche mit Wohnsitz im Bereich des Pfarrverbandes, wenn Sie Einkünfte von mehr als 10.000 EUR pro Jahr haben.

Das Kirchgeld kommt zu 100% unserem Pfarrverband zugute und dient zur Begleichung regelmäßiger Ausgaben, wie Blumenschmuck, Kerzen, Ministranten, Sakramentsvorbereitung und vieles mehr.

Das Kirchgeld ist nach dem Kirchensteuergesetzes (KirchStG) eine besondere Form der Kirchensteuer und fließt ausschließlich der Pfarr- und Seelsorgestelle zu.

Sie können das eingezahlte Kirchgeld beim Finanzamt als Sonderausgabe steuerlich geltend machen – es genügt als Nachweis eine Kopie Ihres Kontoauszuges.

Wir möchten Sie nachdrücklich zum jährlichen Kirchgeld in Höhe von 1,50 EUR einladen und freuen uns natürlich über hinausgehende Zuwendungen.
Vergelts Gott!

Es gibt folgende Möglichkeiten für die Kirchgeldzahlung

  • Einen Geldbetrag in das bekannte ockerfarbene Kuvert (es liegt in der Kirch aus) stecken und in der Kirche (Opferkörbchen) oder
  • dem Pfarramt abgeben.
  • Durch Überweisung an eine der folgende Bankverbindung
    Empfänger:  Kath. Kirchenstiftung St. Jakobus
    Verwendungszweck: Kirchgeld 2023, Name und Anschrift

Volksbank-Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee eG
IBAN: DE39 7116 0000 0000 3417 62
BIC:   GENODEF 1 VRR

Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling
IBAN: DE65 7115 0000 0000 2944 96
BIC:   BYLADEM 1 ROS

Ligabank München
IBAN: DE47 7509 0300 0002 1218 32
BIC:   GENODEF 1 MO5